grundsätzliche Versetzung in den Schulen

Angesichts der aktuellen Krisensituation werden Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt, teilte das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemitteilung mit.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können natürlich das Schuljahr freiwillig wiederholen. Eine solche Entscheidung sollen die Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn sie meinen, dass ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird. Die Ministerin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Eltern in solchen Fällen verbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrern führen sollten.

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