AKTUELLES
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CORONA – AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR ELTERN
Ab dem 22.04.2022 gilt:
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt, jedoch wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen.
- Die Testungen finden ab dem 21.04.2022 nur bei Vorliegen von Symptomen statt und sollen bereits vor Schulbeginn in der Häuslichkeit oder Testzentren/Teststellen durchgeführt werden. Daher erhalten die Schülerinnen und Schülern vorerst zwei Selbsttests pro Woche für den Heimgebrauch.
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02.03.2022
Änderungen der 4. Schul-Corona-Verordnung ab dem 07. März 2022
- Für Schülerinnen und Schüler an ihrem Sitzplatz im Unterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben (allerdings bleibt die Empfehlung seitens des Bildungsministeriums, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ausdrücklich bestehen).
- Schülerinnen und Schüler können sich im Freien ohne Maske bewegen, auch wenn sie nicht in ihrer definierten Gruppe sind. Auch der Mindestabstand ist in diesem Fall aufgehoben.
- Das 3-Phasen-Modell vom 06.01.2022 findet weiterhin Anwendung.
- Ebenfalls bestehen bleibt die Testpflicht 3-mal pro Woche (wie gehabt: entweder in der Häuslichkeit oder vor Ort in der Schule, jeweils montags und mittwochs und freitags ab 08:00 Uhr)
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06.01.2022
3-Phasen-Modell Anwendung in Abhängigkeit von den Zahlen infizierter Schüler*innen oder Mitarbeiter*innen:
Phase 1:
- Präsenzunterricht findet für alle statt
Phase 2:
- In den Jahrgangsstufen 1 – 6 findet Präsenzunterricht statt.
- Schüler*innen ab Jahrgang 7 werden im Wechselunterricht beschult.
- Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.
Phase 3:
- Für die Jahrgangsstufe 1 – 6 findet Präsenzunterricht bzw. eine Notbetreuung statt.
- Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt.
- Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht.
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29.11.2021
VORGEHEN BEI FESTSTELLEN EINER SARS-CoV-2-INFEKTION
Aktuelle Hinweise des Landes M-V zum Kontaktpersonenmanagement:
- Management enge Kontaktpersonen in Schulen – Entscheidungsgrundlage für den Gesundheitsdienst
- Merkblatt für Infizierte
- Merkblatt für Kontaktpersonen geimpfter oder genesener Personen
- Merkblatt für Kontaktpersonen nicht vollständig Geimpfter bzw. nicht Genesener
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26.11.2021
HYGIENEMAßNAHMEN AN DEN SCHULEN
Nach wie vor gelten folgende Regeln:
- Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (am besten einer OP-Maske, da diese aus medizinischer Sicht als sicherer gilt)
- Händewaschen
- Abstände einhalten
- Testpflicht (entweder in der Häuslichkeit oder vor Ort in der Schule jeweils montags und donnerstags ab 08:00 Uhr); Änderungen geben wir rechtzeitig bekannt
Elterninformationen des Landes M-V zu Hygienemaßnahmen an den Schulen
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Weitere Infos und Formulare zum Download:
- Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses
- Einverständniserklärung zur Übergabe der Tests bei Abnahme in der Häuslichkeit
- Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule
- Datenschutzhinweise
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